Die Bebaubarkeit hängt nicht von der Größe des Grundstücks ab, sondern davon, ob nach dem Bebauungsplan gebaut werden darf. Im Außenbereich darf grundsätzlich gar nicht gebaut werden. Ausnahme sind landwirtschaftliche Gebäude, die aber auch nur tatsächlich zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden können. Dieses wird zunehmend überprüft. Die Möglichkeit landwirtschaftliche Gebäude zu errichten, hängt tatsächlich von der Größe der landwirtschaftlichen Fläche ab, hier gibt es jedoch von Region zu Region unterschiedliche Bestimmungen.
VG
Das Team der Schutzgemeinschaft Italien