Mir wurde von einem Notar in Pisa erklärt, dass ich nach dem Kauf eines Hauses keine Steuern für das Objekt zu zahlen hätte, wenn ich meinen 1. Wohnsitz binnen 2 Jahren nach dem notariell beurkundeten Kauf in das erworbene Objekt verlege. Fragen:
1. Stimmt das?
2. Für welche Steuern und sonstigen jährlichen Abgaben gilt das im Einzelnen?
3. Angeblich verlangt die neue Wohnsitz-Gemeinde bei der Anmeldung Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse. Zu Recht?
4. Ein Steuerberater in Meran hat mir erklärt, ich müsse nach der Verlegung des 1. Wohnsitzes nach IT meine zur Zeit in DE versteuerte Pension in IT versteuern. Richtig?
5. Hat die Schutzgemeinschft zu dem Fragenkomplex aktuelles schriftliches Material?