#1

Grundbesitzsteuer/Erster Wohnsitz

in Leben in Italien 25.04.2018 10:41
von Huby • 1 Beitrag

Mir wurde von einem Notar in Pisa erklärt, dass ich nach dem Kauf eines Hauses keine Steuern für das Objekt zu zahlen hätte, wenn ich meinen 1. Wohnsitz binnen 2 Jahren nach dem notariell beurkundeten Kauf in das erworbene Objekt verlege. Fragen:
1. Stimmt das?
2. Für welche Steuern und sonstigen jährlichen Abgaben gilt das im Einzelnen?
3. Angeblich verlangt die neue Wohnsitz-Gemeinde bei der Anmeldung Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse. Zu Recht?
4. Ein Steuerberater in Meran hat mir erklärt, ich müsse nach der Verlegung des 1. Wohnsitzes nach IT meine zur Zeit in DE versteuerte Pension in IT versteuern. Richtig?
5. Hat die Schutzgemeinschft zu dem Fragenkomplex aktuelles schriftliches Material?

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#2

RE: Grundbesitzsteuer/Erster Wohnsitz

in Leben in Italien 19.12.2019 17:12
von Till
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Gute Erfahrungen mit Antworten auf solche Fragen habe ich in einer FB-Gruppe namens "Deutsche Auswanderer in Italien" gemacht.

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#3

RE: Grundbesitzsteuer/Erster Wohnsitz

in Leben in Italien 11.02.2020 10:16
von Chris Tine
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In die Gruppe versuche ich seit einiger Zeit reinzukommen. Meine Beitrittsanfrage wird ignoriert

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#4

RE: Grundbesitzsteuer/Erster Wohnsitz

in Leben in Italien 11.02.2020 10:23
von Chris Tine
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Das würde mich auch sehr interessieren!!!

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#5

RE: Grundbesitzsteuer/Erster Wohnsitz

in Leben in Italien 04.02.2021 16:49
von tom
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wenn man "prima casa" in Italien beantragt, muß man sein Welteinkommen in Italien versteuern, das dürfte die Sache uninteressant machen;-) aber in Italien erzählt einem diese Story jeder zweite

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